Ersatzbetreuung

Wenn die Kindertagespflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Fortbildung nicht arbeiten kann, haben Eltern Anspruch auf Ersatzbetreuung für ihr Kind. Viele Kindertagespflegepersonen haben bereits eine kontinuierliche Ersatztagespflegeperson oder sind in einem Ersatzbetreuungsmodell mit Kolleginnen vernetzt, so dass die Ersatzbetreuung weitgehend verlässlich und zum Wohle des Kindes geregelt werden kann. Auch die Ersatztagespflegeperson braucht eine gültige Erlaubnis der Stadt Dresden und muss alle Voraussetzungen entsprechend einer Kindertagespflegeperson erfüllen. 

Ersatzbetreuung konkret

Ersatzbetreuung wird meist in folgenden Varianten geleistet:
Verzahntes Ersatzbetreuungsmodell:
5 Tagesmütter bilden einen Verbund und vertreten sich gegenseitig. Von 5 möglichen Betreuungsplätzen werden nur 4 belegt. Der 5. Platz wird pauschal finanziert und bleibt frei, sodass dieser im Vertretungsfall belegt werden kann (Flexplatz). Jedes Kind hat dabei „seine“ Tagesmutter, zu der es in Ersatzbetreuung geht. Die Tagesmütter im Verbund treffen sich regelmäßig und pflegen den Kontakt zu „ihren Vertretungskindern“.
Ersatzbetreuungs-Stützpunkt:
Die Ersatztagespflegeperson hat eigene Räumlichkeiten (Stützpunkt), in denen die Kinder im Vertretungsfall betreut werden. 1x im Monat findet die Begleitzeit im Stützpunkt statt, so dass die Kinder den Ort und die Abläufe kennen lernen.
Basis-Ersatzbetreuung:
Die Ersatztagespflegeperson übernimmt die Betreuung der Gruppe in den regulären Räumlichkeiten.