Kosten & Elternbeitrag

Für die Betreuung von unter 3‐jährigen Kindern in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Integrationseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen sowie in altersgemischten Gruppen wird grundsätzlich der Krippenbeitrag erhoben. Dabei ist jeweils das Alter zu Beginn des Monats ausschlaggebend. Die Kosten werden vom Freistaat, den Eltern und den Gemeinden gemeinsam getragen.

Ist die Belastung durch den Beitrag den Eltern wegen zu geringem Einkommen nicht zumutbar, wird er auf Antrag vom Jugendamt ermäßigt oder ganz übernommen.

Über das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein kostenloses Mittagessen sowie weitere Vergünstigungen möglich. 

Beitragstabelle

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