Kindertagespflege in Dresden
ALLGEMEINES:
- maximal 5 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren werden Montag bis Freitag betreut
- die Betreuung erfolgt im eigenen Wohnraum oder in separat angemieteten Räumlichkeiten der Kindertagespflegeperson
- Kindertagespflegepersonen haben eine aktuell gültige Erlaubnis durch das Amt für Kindertages-betreuung, Fachbereich Kindertagespflege. Notwendig dafür ist eine eigene Konzeption, ein Raumkonzept, Lebenslauf, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Belehrung im Gesundheitsamt (Infektionsschutzgesetz), ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Geeignetheit, Curriculum, QHB I+II zur Kindertagespflege oder Nachweis eines pädagogischen Abschlusses, nach 5 Jahren muss die Erlaubnis neu beantragt werden
- die Betreuungskosten sind durch die LHS Dresden geregelt und identisch mit den Gebühren in einer Kinderkrippe
- Unfall- und Haftpflichtversicherung sind während der Betreuungszeit abgesichert.
- in jeder Tagespflegestelle gibt es individuelle Konzeptionen für die Gestaltung der pädagogischen Inhalte, Räume, Gruppengröße, Öffnungszeit, Materialien, Ernährung, Tagesablauf, Ersatzbetreuung
ERSATZBETREUUNG:
- es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf einen Ersatzplatz bei Krankheit, Urlaub und Fortbildung der Kindertagespflegeperson (KTPP)
- für die Ersatzbetreuung entstehen für die Eltern keine weiteren zusätzlichen Kosten
- Eltern können jederzeit bei kurzfristigem Ausfall ihren Bedarf an Ersatzbetreuung der Beratungs- und Vermittlungsstelle melden
- vorrangig ist die KTPP für die Organisation der Ersatzbetreuung zuständig – die Beratungs- und Vermittlungsstelle unterstützt bei der Suche
- generelle Schließzeiten gibt es nicht
VERMITTLUNG:
- Eltern können sich jederzeit unabhängig von der Antragstellung individuell und kostenfrei in der Beratungsstelle beraten lassen
- die Eltern erhalten jederzeit eine Liste mit Kindertagespflegepersonen ab 12 Monate vor Betreuungsbeginn, welche einen freien Platz anbieten
- über das Zustandekommen des Betreuungsvertrags entscheiden Eltern und Kindertagespflegeperson gleichermaßen
- Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die Antragstellung im Kitaportal der Stadt Dresden
- Eltern gehen einen privatrechtlichen Vertrag mit der Kindertagespflegeperson ein
MÖGLICHE THEMEN ERSTGESPRÄCH MIT DER TAGESPFLEGEPERSON:
- Öffnungszeiten
- Konzeption/ Tagesablauf
- Besonderheiten der Kindertagespflegestelle
- Eingewöhnung
- Verpflegung
- Ersatzbetreuung
- Förderung der Entwicklung in verschiedenen Bereichen/ Sächsischer Bildungsplan
- Angebote für Eltern (Feste, Elternabende, Entwicklungsgespräche etc.)
- Zusammenarbeit mit anderen Kindertagespflegepersonen
- Spiel- und Erkundungsorte außerhalb der Kindertagespflegestelle
- Haustiere
AUFGABEN DER BERATUNGS- UND VERMITTLUNGSSTELLEN:
- Elternberatung über alle Belange der Kindertagespflege
- Fachberatung für KTPP
- regelmäßige Hospitationen und Gespräche bei KTPP
- Ansprechpartner für Fragen rund um die Kindertagespflege für Eltern
- Begleitung der KTPP im Erlaubnisverfahren
- bei Bedarf lösungsorientierte Beratung bei Fragen, Problemen und Konfliktsituationen mit Eltern und KTPP
- Fortbildungs- und Vernetzungsangebote für KTPP
- Vermittlung freier Kindertagespflege- und Ersatztagespflegeplätze
