Kindertagespflege in Dresden
ALLGEMEINES:
- maximal 5 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren werden Montag bis Freitag betreut
- die Betreuung erfolgt im eigenen Wohnraum oder in separat angemieteten Räumlichkeiten der Kindertagespflegeperson
- Kindertagespflegepersonen haben eine aktuell gültige Erlaubnis durch das Amt für Kindertages-betreuung, Fachbereich Kindertagespflege. Notwendig dafür ist eine eigene Konzeption, ein Raumkonzept, Lebenslauf, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Belehrung im Gesundheitsamt (Infektionsschutzgesetz), ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Geeignetheit, Curriculum zur Kindertagespflege oder Nachweis eines pädagogischen Abschlusses, nach 5 Jahren muss die Erlaubnis neu beantragt werden
- der Rechtsanspruch besteht für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr
- die Betreuungskosten sind durch die LHS Dresden geregelt und identisch mit den Gebühren in einer Kinderkrippe
- Unfall- und Haftpflichtversicherung sind während der Betreuungszeit abgesichert.
- in jeder Tagespflegestelle gibt es individuelle Konzeptionen für die Gestaltung der pädagogischen Inhalte, Räume, Gruppengröße, Öffnungszeit, Materialien, Ernährung, Tagesablauf, Ersatzbetreuung
ERSATZBETREUUNG:
- es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf einen Ersatzplatz bei Krankheit, Urlaub und Fortbildung der Kindertagespflegeperson (KTPP)
- für die Ersatzbetreuung entstehen für die Eltern keine weiteren zusätzlichen Kosten
- bei ungeplantem Ausfall muss mit einem Tag privater Überbrückung gerechnet werden
- sofern keine feste Ersatzbetreuung bei ihrer KTPP besteht, wird ein Ersatzplatz bei einer anderen Kindertagespflegeperson angeboten (im Notfall auch stadtweit). Bei planbarer Notwendigkeit von Ersatzbetreuung (Urlaub und Fortbildung der KTPP) erfolgt die Meldung des Bedarfs durch die Kindertagespflegeperson oder Eltern vorher an die Beratungs- und Vermittlungsstelle
- Eltern können jederzeit bei kurzfristigem Ausfall ihren Bedarf an Ersatzbetreuung der Beratungs- und Vermittlungsstelle melden
- vorrangig ist die KTPP für die Organisation der Ersatzbetreuung zuständig – die Beratungs- und Vermittlungsstelle unterstützt bei der Suche
- generelle Schließzeiten gibt es nicht
VERMITTLUNG:
- Eltern können sich jederzeit unabhängig von der Antragstellung individuell und kostenfrei in der Beratungsstelle beraten lassen
- die Eltern erhalten jederzeit eine Liste mit Kindertagespflegepersonen ab 12 Monate vor Betreuungsbeginn, welche einen freien Platz anbieten
- über das Zustandekommen des Betreuungsvertrags entscheiden Eltern und Kindertagespflegeperson gleichermaßen
- Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die Antragstellung im Kitaportal der Stadt Dresden
- Eltern gehen einen privatrechtlichen Vertrag mit der Kindertagespflegeperson ein
MÖGLICHE THEMEN ERSTGESPRÄCH MIT DER TAGESPFLEGEPERSON:
- Öffnungszeiten
- Konzeption/ Tagesablauf
- Besonderheiten der Kindertagespflegestelle
- Eingewöhnung
- Verpflegung
- Ersatzbetreuung
- Förderung der Entwicklung in verschiedenen Bereichen/ Sächsischer Bildungsplan
- Angebote für Eltern (Feste, Elternabende, Entwicklungsgespräche etc.)
- Zusammenarbeit mit anderen Kindertagespflegepersonen
- Spiel- und Erkundungsorte außerhalb der Kindertagespflegestelle
- Haustiere
AUFGABEN DER BERATUNGS- UND VERMITTLUNGSSTELLEN:
- Elternberatung über alle Belange der Kindertagespflege
- Fachberatung für KTPP
- regelmäßige Hospitationen und Gespräche bei KTPP
- Ansprechpartner für Fragen rund um die Kindertagespflege für Eltern
- Begleitung der KTPP im Zulassungs- und Wiederzulassungsverfahren
- bei Bedarf Konfliktgespräche mit Eltern und KTPP
- Fortbildungs- und Vernetzungsangebote für KTPP
- Vermittlung freier Kindertagespflege- und Ersatztagespflegeplätze
- Elternabende