Kindertagespflege in Dresden

ALLGEMEINES:

  • maximal 5 Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren werden Montag bis Freitag betreut
  • die Betreuung erfolgt im eigenen Wohnraum oder in separat angemieteten Räumlichkeiten der Kindertagespflegeperson
  • Kindertagespflegepersonen haben eine aktuell gültige Erlaubnis durch das Amt für Kindertages-betreuung, Fachbereich Kindertagespflege. Notwendig dafür ist eine eigene Konzeption, ein Raumkonzept, Lebenslauf, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Belehrung im Gesundheitsamt (Infektionsschutzgesetz), ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Geeignetheit, Curriculum, QHB I+II zur Kindertagespflege oder Nachweis eines pädagogischen Abschlusses, nach 5 Jahren muss die Erlaubnis neu beantragt werden
  • die Betreuungskosten sind durch die LHS Dresden geregelt und identisch mit den Gebühren in einer Kinderkrippe
  • Unfall- und Haftpflichtversicherung sind während der Betreuungszeit abgesichert.
  • in jeder Tagespflegestelle gibt es individuelle Konzeptionen für die Gestaltung der pädagogischen Inhalte, Räume, Gruppengröße, Öffnungszeit, Materialien, Ernährung, Tagesablauf, Ersatzbetreuung

ERSATZBETREUUNG:

  • es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf einen Ersatzplatz bei Krankheit, Urlaub und Fortbildung der Kindertagespflegeperson (KTPP)
  • für die Ersatzbetreuung entstehen für die Eltern keine weiteren zusätzlichen Kosten
  • Eltern können jederzeit bei kurzfristigem Ausfall ihren Bedarf an Ersatzbetreuung der Beratungs- und Vermittlungsstelle melden
  • vorrangig ist die KTPP für die Organisation der Ersatzbetreuung zuständig – die Beratungs- und Vermittlungsstelle unterstützt bei der Suche
  • generelle Schließzeiten gibt es nicht

VERMITTLUNG:

  • Eltern können sich jederzeit unabhängig von der Antragstellung individuell und kostenfrei in der Beratungsstelle beraten lassen
  • die Eltern erhalten jederzeit eine Liste mit Kindertagespflegepersonen ab 12 Monate vor Betreuungsbeginn, welche einen freien Platz anbieten
  • über das Zustandekommen des Betreuungsvertrags entscheiden Eltern und Kindertagespflegeperson gleichermaßen
  • Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die Antragstellung im Kitaportal der Stadt Dresden
  • Eltern gehen einen privatrechtlichen Vertrag mit der Kindertagespflegeperson ein 

MÖGLICHE THEMEN ERSTGESPRÄCH MIT DER TAGESPFLEGEPERSON:

  • Öffnungszeiten
  • Konzeption/ Tagesablauf
  • Besonderheiten der Kindertagespflegestelle
  • Eingewöhnung
  • Verpflegung
  • Ersatzbetreuung
  • Förderung der Entwicklung in verschiedenen Bereichen/ Sächsischer Bildungsplan
  • Angebote für Eltern (Feste, Elternabende, Entwicklungsgespräche etc.)
  • Zusammenarbeit mit anderen Kindertagespflegepersonen
  • Spiel- und Erkundungsorte außerhalb der Kindertagespflegestelle
  • Haustiere


AUFGABEN DER BERATUNGS- UND VERMITTLUNGSSTELLEN:

  • Elternberatung über alle Belange der Kindertagespflege
  • Fachberatung für KTPP
  • regelmäßige Hospitationen und Gespräche bei KTPP
  • Ansprechpartner für Fragen rund um die Kindertagespflege für Eltern
  • Begleitung der KTPP im Erlaubnisverfahren
  • bei Bedarf lösungsorientierte Beratung bei Fragen, Problemen und Konfliktsituationen mit Eltern und KTPP
  • Fortbildungs- und Vernetzungsangebote für KTPP
  • Vermittlung freier Kindertagespflege- und Ersatztagespflegeplätze