Ersatzbetreuung
Manchmal kann eine Tagesmutter oder ein Tagesvater nicht arbeiten. Zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder Weiterbildung. Dann haben Eltern das Recht auf eine Ersatzbetreuung für ihr Kind. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten für die Vertretung, die ihr Kind kennt.
Fast alle Tagesmütter und Tagesväter arbeiten mit einer festen Vertretung zusammen. So ist die Betreuung für das Kind gut gesichert. Auch eine Ersatz-Tagesmutter oder ein Ersatz-Tagesvater braucht eine gültige Erlaubnis von der Stadt Dresden. Sie müssen die gleichen Regeln erfüllen wie eine Kindertagespflegeperson.
Ersatzbetreuung konkret
Es gibt verschiedene Formen der Ersatzbetreuung.
Verzahntes Ersatzbetreuungsmodell:
Fünf Tagesmütter arbeiten zusammen. Sie helfen sich gegenseitig und vertreten sich im Notfall. Es gibt insgesamt fünf Betreuungsplätze. Aber nur vier Plätze sind fest vergeben. Ein Platz bleibt frei. Dieser freie Platz heißt Flexplatz. Er wird genutzt, wenn eine Vertretung nötig ist.
Jedes Kind hat eine feste Tagesmutter. Wenn diese ausfällt, geht das Kind zu einer bestimmten anderen Tagesmutter. Diese Ersatz-Tagesmutter ist dem Kind bereits bekannt. Die Tagesmütter treffen sich regelmäßig. Sie tauschen sich aus und bleiben in Kontakt. So kennen sie auch die Kinder, die sie im Vertretungsfall betreuen.
Ersatzbetreuungs-Stützpunkt:
Es gibt eine Ersatz-Tagespflegeperson mit eigenen Räumen. Diese Räume heißen Stützpunkt. Wenn eine Vertretung nötig ist,
werden die Kinder im Stützpunkt betreut.
Einmal pro Woche kommt die Ersatz-Tagespflegeperson in die normale Kindertagespflege. Dort begleitet sie den Alltag der Kinder.
Einmal im Monat findet die Betreuung im Stützpunkt statt. So lernen die Kinder den Ort gut kennen. Sie lernen auch die Abläufe dort kennen.
Basis-Ersatzbetreuung:
Es gibt eine Ersatz-Tagespflegeperson. Diese Person betreut die Kinder, wenn eine Vertretung nötig ist. Die Betreuung findet in den gewohnten Räumen statt. Das sind die normalen Räume der Kindertagespflege.
Einmal pro Woche kommt die Ersatz-Tagespflegeperson in die Kindertagespflege. Dort begleitet sie den Alltag der Kinder.
Arbeitszeitmodell:
Zwei Tagespflegepersonen betreuen die Kinder gemeinsam.
Beide tragen die Verantwortung für die Kinder.
Sie teilen sich die Betreuungszeiten untereinander auf.
Zum Beispiel morgens und nachmittags.
Wenn eine Person ausfällt,
übernimmt die andere Person die Betreuung.
So ist die Ersatzbetreuung gesichert.
