Kindertagespflege in Dresden
ALLGEMEINES:
- Es werden maximal 5 Kinder im Alter von 0–3 Jahren betreut
- Betreuung ist von Montag bis Freitag möglich.
- Die Betreuung findet entweder: in der Wohnung der Tagesmutter oder des Tagesvaters statt oder in extra gemieteten Räumen (separat angemietet nur für die Kindertagespflege)
- Tagesmütter und Tagesväter brauchen eine Erlaubnis vom Amt für Kindertagesbetreuung (Behörde der Stadt für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung), Fachbereich Kindertagespflege
- Für die Erlaubnis müssen verschiedene Unterlagen vorgezeigt werden:
- eine eigene Konzeption (Plan, wie die Betreuung abläuft)
- ein Raumkonzept (Ideen zu den Räumen und zur Gestaltung)
- einen Lebenslauf (Aufstellung über bisherige Arbeit und Ausbildung)
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Nachweis, dass man keine Straftaten begangen hat)
- einen Erste-Hilfe-Kurs (Kurs, wie man bei Verletzungen Kindern hilft)
- eine Belehrung im Gesundheitsamt (Infektionsschutzgesetz: Unterricht, wie Krankheiten vermieden werden)
- eine ärztliche Bescheinigung (Bescheinigung vom Arzt, dass man gesund ist)
- eine Ausbildung für Kindertagespflege (Schulung über alle wichtigen Themen in der Kinderbetreuung)
- nach 5 Jahren muss die Erlaubnis neu beantragt werden.
- Die Kosten für den Betreuungsplatz sind durch die Landeshauptstadt Dresden festgelegt und genauso hoch wie in einer Kinderkrippe.
- Während der Betreuungszeit sind Kinder durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert (Versicherung für Verletzungen oder Schäden).
- Jede Tagespflegestelle hat eigene Pläne für:
- pädagogische Inhalte (Erziehung, Förderung, Bildung)
- Räume
- Gruppengröße
- Öffnungszeiten
- Materialien
- Ernährung
- Tagesablauf
- Ersatzbetreuung (Vertretung)
ERSATZBETREUUNG:
- Eltern haben immer ein Recht auf Ersatzbetreuung, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater krank, im Urlaub oder in Fortbildung ist.
- Für die Ersatzbetreuung entstehen keine zusätzlichen Kosten.
- Bei kurzfristigem Ausfall können Eltern den Bedarf an Ersatzbetreuung sofort bei der Beratungs- und Vermittlungsstelle melden.
- Vorrangig organisiert die Kindertagespflegeperson die Ersatzbetreuung. Die Beratungs- und Vermittlungsstelle hilft bei der Suche.
- Generelle Schließzeiten (z. B. Sommerferien) gibt es nicht.
VERMITTLUNG:
- Eltern können sich jederzeit und kostenlos in der Beratungsstelle beraten lassen – auch ohne Antrag.
- Ab 12 Monate vor Betreuungsbeginn bekommen Eltern eine Liste mit Kindertagespflegepersonen, die freie Plätze haben.
- Über den Betreuungsvertrag entscheiden Eltern und Kindertagespflegeperson gemeinsam.
- Voraussetzung ist ein Antrag im Kita-Portal Dresden (Online-Portal der Stadt für Kinderbetreuung).
- Eltern schließen mit der Kindertagespflegeperson einen privaten Vertrag (privatrechtlich = nicht mit der Stadt, sondern direkt).
MÖGLICHE THEMEN ERSTGESPRÄCH MIT DER TAGESPFLEGEPERSON:
- Öffnungszeiten
- Plan für die Betreuung / Tagesablauf
- Besonderheiten der Kindertagespflegestelle
- Eingewöhnung (schrittweise Startphase für das Kind)
- Verpflegung (Essen und Trinken)
- Ersatzbetreuung
- Förderung der Entwicklung
- Angebote für Eltern (Feste, Elternabende, Gespräche über die Entwicklung des Kindes)
- Zusammenarbeit mit anderen Kindertagespflegepersonen
- Spiel- und Lernorte außerhalb der Kindertagespflegestelle
- Haustiere
AUFGABEN DER BERATUNGS- UND VERMITTLUNGSSTELLEN:
- Beratung von Eltern zu allen Fragen rund um Kindertagespflege
- Fachberatung für Kindertagespflegepersonen und regelmäßige Besuche (Hospitationen = Beobachtung und Beratung)
- Ansprechpartner für Eltern und Tagespflegepersonen bei allen Fragen
- Unterstützung im Erlaubnisverfahren (Prüfung und Genehmigung, dass eine Kindertagespflegeperson arbeiten darf)
- Hilfe bei schwierigen Gesprächen zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson
- Fortbildungs- und Vernetzungsangebote für Kindertagespflegepersonen
- Vermittlung freier Plätze in der Kindertagespflege und Ersatzbetreuung
