Räume in der Kindertagespflege
Tagesmütter und Tagesväter betreuen die Kinder in kindgerechten Räumen. Das heißt: Die Räume sind sicher und passend für kleine Kinder eingerichtet.
Die Betreuung kann an zwei Orten stattfinden:
° in der Wohnung der Tagesmutter oder des Tagesvaters (Familienwohnung),
° oder in extra angemieteten Räumen (eigene Räume nur für die Kindertagespflege).
Das Amt für Kindertagesbetreuung (eine Behörde der Stadt) prüft alle Räume. Erst wenn alles in Ordnung ist, gibt es die Erlaubnis zur Kindertagespflege (offizielle Genehmigung, dass die Betreuung stattfinden darf).
Hier bekommen Sie schon einmal einen kleinen Einblick in verschiedene Kindertagespflegestellen:













